SPD verlangt Sondersitzung zur illegalen Unterbringung von Arbeitnehmern

Wir stehen bei allen Billerbecker*innen im Wort!
Die SPD Fraktion  Billerbeck hat der Bürgermeisterin einen insgesamt 33 Punkte umfassenden Fragenkatalog  vorgelegt, und beantragt eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses  mit dem einzigen öffentlichen Tagesordnungspunkt „Unterbringung von Arbeitnehmern in der Gewerbeimmobilie im Friethöfer Kamp und der dortige Corona-Ausbruch“ .
Gemäß des §1 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Billerbeck ist diese Sitzung unverzüglich einzuberufen. Der Termin für die öffentliche Sitzung wird der 13. April 2021, 18.00 Uhr sein.
 „Wir stehen hier als Politik bei allen Billerbecker*innen im Wort und wollen eine lückenlose Aufklärung der Angelegenheit. Im Rahmen der Aufklärung sind alle Beteiligten zu nennen und entsprechend zur Rechenschaft zu ziehen.“

SPD-Fragenkatalog

zur Unterbringung von Arbeitnehmern (Leiharbeitern / Werksvertragsarbeitnehmern) in der Sammelunterkunft Friedhöfer Kamp (Corona Hotspot)

A. Themenbereich:

Unterbringung und Situation der von COVID-19 betroffenen Arbeitnehmer (Leiharbeit / Werksvertrag)

1.Wie geht es den an COVID 19 erkrankten Bewohnern (Leiharbeitern / Werksvertragsarbeitnehmer), sind alle gesundet oder ist jemand heute noch in ärztlicher Behandlung?

2. Wie ist die Quarantäne verlaufen, war die Versorgung mit Lebensmitteln und den Dingen des täglichen Gebrauchs durchgängig gewährleistet?

3. Wurden alle Bewohner aus der Quarantäne entlassen und wo halten sie sich heute auf?

4. Wurden weitere Leistungen und Dienstleistungen erbracht?

5. Wie wurden die hygienischen Anforderungen während der Quarantäne gesichert?

6. Sind Aufwendungen und Kosten entstanden (z. B. Sicherheitsdienst, Übersetzer, Sozialdienst, Verwaltungsmitarbeitende, etc.) und werden diese „in Rechnung gestellt“?

7. Konnten die Infektionsketten vollständig nachvollzogen werden und hat es Folgeinfektionen weiterer Kontaktpersonen im privaten Umfeld oder an der Arbeitsstätte gegeben?

B. Nutzung des Bürogebäudes

8. Seit wann wurde die Gewerbeimmobilie zum Wohnen genutzt und entsprach die Unterbringungssituation einer menschenwürdigen Unterbringung oder gab es Defizite?

9. Wie viele Personen waren wann untergebracht?

10. Haben Sie davon Kenntnis, dass in der Zeit bis zur Quarantäne weitere Personen in der Unterkunft untergebracht oder länger zu Besuch waren?

11. Wie verhalten sich Billerbecker Eigentümer und Immobilienagentur zu dem Vorgang bzw. gibt es Einlassungen hierzu und wenn ja, mit welchem Inhalt?

12. Wie sehen die Vertragskonditionen und das Vertragskonstrukt von den Eigentümern über die Immobilienagentur zum Subunternehmer, dem Maskenhersteller und den Bewohnern aus?  Ist dies nach Ihrer Einschätzung marktkonform?

13. Sind die baulichen Änderungen (Duschen, etc.) zwischenzeitlich zurückgebaut, um eine weitere Wohnnutzung zu verhindern?

C. Themenbereich:

Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

14. Haben Sie oder der Landrat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet? Wenn ja, gibt es erste Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft, also konkrete Anhaltspunkte auf strafrechtliche Vergehen oder Anfangsverdachte?

15. Welche Gesetze und Verordnungen wurden von Ihnen und dem Landrat auf mögliche Verstöße geprüft und zu welchen Ergebnissen ist man gekommen?

16. Haben Sie oder der Landrat Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet und nach welchen Rechtsnormen?

17. Wurden Auflagen oder Untersagungen gegen die handelnden Personen ausgesprochen?

D. Themenbereich:

Handlungsoptionen der Verwaltung in Billerbeck

18. Wie wurde der erste Hinweis auf die Wohnnutzung in den Abend- und Nachtstunden eingestuft und kontrolliert und was wurde in der Zeit vom 25. Februar bis zum          März konkret unternommen?

19. Wann erhielten Sie persönlich von Ihrer Verwaltung Kenntnis über die Situation im Friethöfer Kamp?

20. Wo gab es ggf. Kommunikationsdefizite in der Verwaltung und welche verwaltungsinternen Konsequenzen ziehen Sie in Erwägung?

21. Sind alle Verwaltungsmitarbeitenden künftig zum Umgang mit Hinweisen sensibilisiert?

22. Halten Sie die personelle Ausstattung im Ordnungsamt für ausreichend?

E.Themenbereich:

Beteiligung des Landrates und anderer Behörden

23. Wann und durch wen wurde der Landrat von der illegalen Unterbringung informiert?

24. Wurden andere Behörden oder Stellen im Gesamtverfahren beteiligt und wie sind diese tätig?

25. Ist der Landrat, als Kommunalaufsicht, gegen die Stadt Billerbeck aufklärend, regelnd und / oder sanktionierend tätig geworden?

F. Themenbereich:

Allgemeine Fragen zur Situation der Unterbringung von Leiharbeitnehmern.

26. Von wie vielen ungenehmigten Sammelunterkünften haben Sie in Billerbeck in den letzten fünf Jahren Kenntnis erhalten und was wurde jeweils veranlasst?

27. Wie viele Kontrollen von gemeldeten Sammelunterkünften hat es in Billerbeck in den letzten fünf Jahren gegeben und welche Erkenntnisse wurden jeweils gewonnen?

28. Was wird von Ihnen und dem Landrat unternommen, um weitere Wiederholungsfälle der unrechtmäßigen Unterbringung (Werksarbeiter, Leiharbeiter, Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Gartenbau) in Billerbeck und im Kreis Coesfeld zu verhindern?

G. Themenbereich:

Vertraulichkeit von Informationen

29. Ist zwischenzeitlich geklärt, wer aus dem nichtöffentlichen Teil des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vertrauliche Inhalte in welchem Umfang und an wen weitergegeben hat?

30. Gegen welche Pflichten (Verpflichtung: „… das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde …“) wurde verstoßen?

31.  Gab es eine Anhörung hierzu und mit welchem Inhalt erfolgte eine Einlassung?

32.  Werden von der oder den Personen persönliche Konsequenzen mit Blick auf das Mandat oder die Funktion gezogen?

33. Wie werden Sie hiermit als Vorsitzende des Rates umgehen bzw. welche Konsequenzen wird der Verstoß gegen die Vertraulichkeit haben?