SPD-Antrag zu den Leitlinien Windkraft

Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete

Der Rat der Stadt Billerbeck möge beschließen:

Zum Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (kurz: FFH-Gebiete) wird der aktuelle Status quo auf dem qualifizierten Niveau erhalten.
Besonders die Abstandsempfehlungen für Windkraftanlagen zu bedeutsamen Vogelarten Vogellebensräumen sowie ausgewählter der Brutplätzen Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) werden eingehalten.

Hier insbesondere die Mindestabstände zu Brutplätzen bzw. Brutvorkommen von 1.500 Rot-Milan und 1.000 Metern zum Uhu. Um die Tiere hierdurch nicht dem Risiko der Vertreibung oder Tötung auszusetzen, muss diese Regelung auch für ehemalige Populationen gelten.

Begründung:

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in seiner aktuellen Form enthält eine Liste der „Kollisionsgefährdeten Brutvogelarten“ (siehe Liste der „Kollisionsgefährdeten Brutvogelarten“ im aktuellen BNatSchG). Zum Schutz dieser Brutvogelarten findet die Liste verbindlich Anwendung.

Die Zwergfledermaus gehört, als häufigste Art in Deutschland, zu den größten Schlagopfern von Windenergieanlagen. Alle europäischen Fledermausarten sind streng geschützt (Anhang IV der FFH-Richtlinie).
Der Schutz der Fledermausarten ist bei der Standortwahl der Windenergieanlagen relevant. Außerdem müssen technische Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Bei den FFH-Gebieten ist nicht nur auf den Status quo abzuzielen.

Die umfangreichen Renaturierungsmaßnahmen (z. B. im Bereich der Berkelaue) aktuell und in den letzten Jahren haben das Ziel einer Rückführung der Flächen in den artenreichen Ursprungszustand zu ermöglichen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich nicht nur um den Erhalt des Status quo, sondern es geht um die Schaffung von Lebensräumen für bedrohte Tierarten, die ansonsten keine Lebensräume mehr haben.

In die Abwägung ist auch der gemeinsame Appell von Naturschutzverbänden und anderen Akteuren, der an fünf Münsterlandkommunen versandt wurde, einzubeziehen: „Appell zum Erhalt des Münsterlandes, dem Erhalt seiner spezifischen unvergleichlichen Landschaftsformen, seinen Schutzgebieten für Natur und Biodiversität und seiner Funktion als Lebensraum, Erholungs- und Rückzugsraum für den Menschen, der massiv bedroht ist durch einen egoistischen sachlich nicht begründbaren kleinräumigen Ausbau der Industriellen Windkraft mit bis 300m hohen Anlagen.“
Ziel des Appells ist eine wesentliche Stärkung der Wirkung eines über die Grenzen von Kommunen hinausgehenden Regionalplans, mit dem Konfliktpotentiale insbesondere beim Schutz von Natur und Biodiversität sowie bei Auswirkungen auf das typische, unvergleichliche Münsterländer Landschaftsbild und auf die Gesundheit und Lebensqualität der Landbewohner, abgewogen und gerecht ausgeglichen werden.

Kleinräumige und konfliktträchtige und oft egoistische kommunale Planungen sollten bis zum Inkrafttreten des Regionalplans eingestellt werden, auch da für diese keine sachliche Notwendigkeit besteht.