SPD-Fraktionsantrag zu den Leitlinien Windkraft

Abstand zur Wohnbebauung

Der Rat der Stadt Billerbeck möge beschließen:

Der Abstand eines Windkraftrades zur nächstgelegenen (Einzel-) Wohnbebauung muss das Dreifache der Anlagenhöhe (Nabenhöhe plus halber Windraddurchmesser) betragen.
Der Abstand darf nur verringert werden, wenn eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag) zwischen dem Grundstückseigentümer mit genehmigter Wohnnutzung, dem Windparkbetreiber und der Stadt Billerbeck vor Aufstellung des jeweiligen Planes vorliegt (grundlegender Konsens).

Es gilt jedoch mindestens ein Abstand der zweifachen Anlagenhöhe (alternativ 500 Meter, bei einer maximalen Anlagenhöhe von Metern).
Der Abstand zur Siedlungsbebauung wird ausnahmslos auf das Sechsfache der Anlagenhöhe (alternativ 1.500 Meter, bei einer maximalen Anlagenhöhe von 250 Metern) festgesetzt.

Begründung:

Die Leitlinien sind wichtig, da sie die Grundlage für die Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen darstellen. Mit ihnen werden potenzielle Standorte für Windkraftanlagen identifiziert und bewertet. Sie dienen auch dazu potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt, den Landschaftsschutz und die Menschen zu berücksichtigen und zu verhindern.

Bisher wurden Aspekte des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit der Menschen nicht ausreichend berücksichtigt. Die Abstände sind der SPD-Fraktion priorisiert wichtig, um die Anlieger vor Lärm- und Schallimmissionen zu schützen.

Die bisher vorgeschlagenen Abstände zur Wohnbebauung und Siedlungsbebauung sind nicht ausreichend, alternative Abstände wurden mit dem Verweis der Unwirtschaftlichkeit verworfen. Die Auswirkungen der im Antrag geforderten Abstände auf die Standorte und Anzahl der Windenergieanlagen sollen analysiert und dargestellt werden.