SPD-Fraktion bedauert Beschluss gegen Bürgerinteressen bei den Leitlinien zur Windkraft

Keine echte Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug auf die Leitlinien der Windkraft

SPD-Fraktion bedauert Beschluss gegen Bürgerinteressen bei den Leitlinien zur Windkraft

Die SPD hat mit ihrem Antrag versucht, sich nachdrücklich für eine echte Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug auf die Leitlinien der Windkraft einzusetzen und hebt hervor, dass eine bloße Bürgerinformationsveranstaltung nicht ausreicht, um die vielfältigen Perspektiven und Bedenken unserer Gemeinschaft angemessen zu berücksichtigen. Jede und Jeder muss niederschwellig die Möglichkeit haben die eigene Meinung einzubringen und das nicht erst im Bauverfahren, sondern bereits zu den Grundlagen der Windkraft.

Trotz unseres Engagements für transparente und inklusive Entscheidungsprozesse haben CDU, Grüne und die FDP bedauerlicherweise gegen eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung gestimmt. Diese Haltung interpretieren wir als Politik gegen die Bürgerinteressen. Eine echte Öffentlichkeitsbeteiligung, z. B. durch Bürgerforen und – digitale – Abstimmungen, ist ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie und trägt dazu bei, dass die Belange der Menschen vor Ort in politische Entscheidungen einfließen.

Ganz Billerbeck verdient eine umfassende Diskussion über die Zukunft der Windkraft, die auf Offenheit, Transparenz und Mitbestimmung basiert. CDU, Grüne und FDP verweigern den Bürgern mit ihrer Ablehnung der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Leitlinien für Windkraft teilzunehmen. Billerbeck ist nicht nur der Außenbereich und es geht um vielmehr als nur Profit.„, betont Thomas Tauber, Fraktionsvorsitzender der SPD.

Die Leitlinien zur Windkraft sind wichtig für die weitere Planung, da sie die Grundlage für die Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen darstellen. Mit ihnen werden potenzielle Standorte für Windkraftanlagen identifiziert und bewertet. Sie dienen auch dazu potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt, den Landschaftsschutz und die Menschen zu berücksichtigen und zu verhindern.

In den bisherigen beiden Sitzungen wurden Aspekte des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit der Menschen, des Schutzes von Kulturgütern und Denkmälern, dem Erhalt der Lebens- und Erholungsqualität und des Schutzes von FFH-Gebieten  weitgehend ignoriert bzw. nicht beraten.

Diese Punkte sind der SPD-Fraktion wichtig, um Lärmimmissionen zu berücksichtigen und angemessene Abstände festzulegen. Insbesondere zu den westlichen Wohnbebauungen von Oberlau I, Von-Twickel-Straße, Massonneaustr. bis zur Ludger-Hölker-Straße, denn die Anlagen werden – aufgrund der Höhenlage und Nähe der Anlagen zu den Siedlungsbereichen – bis in die Wohnlagen hineinwirken. Auch Sichtbeeinträchtigungen auf den Dom und aus der Innenstadt auf die Windkraftanlagen sind zu beachten. Die kleinteilige Münsterländer Parklandschaft mit ihren touristischen und wirtschaftlichen Besonderheiten gilt es gleichermaßen einzubeziehen.

Der Billerbecker Rat ist in seiner Entscheidung völlig frei, ob weitere Windenergieanlagen in Billerbeck gewollt sind oder nicht, auch, da das Münsterland das Windenergiesoll bereits übererfüllt hat. Vor diesem Hintergrund müssen die Leitlinien eine sinnvolle Ausgewogenheit der Berücksichtigung der Interessen aller Bürger sicherstellen.

Die SPD fordert daher mit Blick auf die Ratssitzung weiterhin eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit einer offenen und inklusiven Diskussion, um sicherzustellen, dass die Entscheidungen im Hinblick auf die Windkraft im Einklang mit den Bedürfnissen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger stehen. „Wir sind als SPD weiterhin entschlossen, Billerbeck gemeinsam mit den Bürgern zu gestalten und Leitlinien zu beschließen, die auf echter Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung basieren und die Interessen unserer Gemeinschaft nachhaltig repräsentieren.“, so Thomas Walbaum als Bauausschussmitglied.

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